Was ist ein Erd-Reihengrab, Erd-Wahlgrab oder Kolumbarium?
Nach einem Todesfall müssen viele Dinge von den Angehörigen entschieden werden. Dazu gehört auch die Art der Bestattung. Es kann zwischen der Feuerbestattung und der Erdbestattung gewählt werden. Die älteste und traditionelle Bestattungsart ist eine Erdbestattung. Doch im Lauf der Jahre haben die Feuerbestattungen ständig zugenommen und überwiegen mittlerweile. Diese Zunahme liegt zum einen daran, dass Feuerbestattungen mehrere Möglichkeiten bieteten, zum anderen sind die Friedhofskosten bei dieser Bestattungsart geringer.
Nachfolgend zeigen wir Ihnen einige Bestattungsmöglichkeiten etwas näher auf. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch genauer über die heute zulässigen Bestattungsarten.
Erdbestattung in einem Wahlgrab
Bei einem sogenannten Erdwahlgrab haben Sie die Möglichkeit die Grabstätte auf dem Friedhof selbst auszuwählen. Es können bis zu zwei Särge und vier Urnen beigesetzt werden. Die Voraussetzung für zwei Sargbestattungen ist hierbei, dass ein Sarg tiefergelegt wird. Für diese Grabstätte beträgt die Ruhefrist 20 Jahre und kann nach Ablauf verlängert werden. Die Mindestverlängerung beträgt fünf Jahre.
Erdbestattung in einem Erd-Reihengrab
Diese Grabstätten befinden sich auf jedem Friedhof in Karlsruhe und werden vom Friedhofsamt vergeben. Es darf nur ein Sarg beigesetzt werden und auch hier beträgt die Ruhefrist 20 Jahre. Diese Grabstätte kann nach Ablauf der Ruhefrist nicht verlängert werden, sie wird nach Ablauf automatisch aufgelöst und neu vergeben.
Urnenbestattung in einem Wahlgrab
Die Urnenwahlgräber befinden sich auf allen Karlsruher Friedhöfen. Sie haben auch hier die Möglichkeit die Grabstätte selbst auszuwählen. Es können bis zu vier Urnen beigesetzt werden und die Ruhefrist beträgt ebenfalls 20 Jahre. Nach Ablauf der 20 Jahre haben sie die Möglichkeit diese Grabstätte wieder zu verlängern. Auch hier beträgt die Mindestverlängerung fünf Jahre.
Urnenbestattung in einem Reihengrab
Die Urnenreihengräber befinden sich auch auf allen Karlsruher Friedhöfen und werden vom Friedhofsamt vergeben. Es kann nur eine Urne beigesetzt werden. Die Ruhefrist beträgt auch bei dieser Grabstätte 20 Jahre. Sollte innerhalb von fünf Jahren eine weitere Bestattung stattfinden, so kann eine zweite Urne mit einer verkürzten Ruhefrist von 15 Jahren beigesetzt werden. Nach Ablauf der 20 Jahre wird die Grabstätte automatisch vom Friedhofsamt aufgelöst und neu vergeben.
Erdbestattung oder Feuerbestattung in einem anonymen Grab
Die anonymen Gräber befinden sich nur auf dem Hauptfriedhof. Es handelt sich hierbei um eine einfache Rasenfläche auf welcher sich weder Bepflanzungsmöglichkeiten noch Grabkennzeichungen befinden. Auch hier beträgt die Ruhefrist 20 Jahre.
Die Grabpflege
Sie können die Grabpflege wie gewohnt selbst übernehmen, oder mit einem Gärtner Ihrer Wahl einen Pflegevertrag über die gesamte Dauer der Ruhefrist vereinbaren.
Sie können die Pflege auch jährlich an einen Gärtner Ihrer Wahl vergeben,
oder ein Grab in einem sogenannten X-Feld aussuchen. Hierbei wird ein Pflegevertrag über die gesamte Dauer der Ruhefrist mit der Gärtnergenossenschaft abschließen.
Der Grabstein
Einen Grabstein können Sie bei einem Steinmetz Ihrer Wahl bestellen. Er wird Sie über die Bestimmungen und Gestaltungsvorschriften auf dem jeweiligen Friedhof fachkundig beraten.
Die Galerie zeigt Beispiele verschiedener Grabstätten.
Hier finden Sie die Friedhofsatzung der Stadt Karlsruhe.