Persönliches regeln

Beantragung der Witwenrente und Witwerrente

Die Hinterbliebenenrente sollte innerhalb von 14 Tagen von Ihnen beantragt werden, damit ein eventueller Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt.

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
76122 Karlsruhe  
Telefon (Zentrale) (07 21) 8 25-0
Montag - Freitag vorm. 8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Montag - Freitag nachm. 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

Renten an Hinterbliebene

Hier finden Sie weitere Informationen über Renten an Hinterbliebene.

Hier finden Sie alle Antragsformulare für eine Rente an Witwen und Witwer.

Nachlassregelung

In einem Zeitraum von ca. 1 – 2 Wochen werden Sie automatisch vom Standesamt Karlsruhe / Nachlassangelegenheiten, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe angeschrieben.

Sachbearbeiter sind:

Frau Raimann (07 21) 1 33-34 41

Frau Lutz 0721 133-34 40

Hier erfahren Sie auch, bei welchem Notariat Sie einen Erbschein beantragen können.