Persönliches regeln
Beantragung der Witwenrente und Witwerrente
Die Hinterbliebenenrente sollte innerhalb von 14 Tagen von Ihnen beantragt werden, damit ein eventueller Krankenversicherungsschutz bestehen bleibt.
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg | |
76122 Karlsruhe | |
Telefon (Zentrale) | (07 21) 8 25-0 |
Montag - Freitag vorm. | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
Montag - Freitag nachm. | 13:30 Uhr – 15:00 Uhr |
Renten an Hinterbliebene
Hier finden Sie weitere Informationen über Renten an Hinterbliebene.
Hier finden Sie alle Antragsformulare für eine Rente an Witwen und Witwer.
Nachlassregelung
In einem Zeitraum von ca. 1 – 2 Wochen werden Sie automatisch vom Standesamt Karlsruhe / Nachlassangelegenheiten, Kaiserallee 8, 76124 Karlsruhe angeschrieben.
Sachbearbeiter sind:
Frau Raimann (07 21) 1 33-34 41
Frau Lutz 0721 133-34 40
Hier erfahren Sie auch, bei welchem Notariat Sie einen Erbschein beantragen können.